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BVerwG, 17.02.2008 - 1 B 65.07 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision wegen unzureichender Geltendmachung des Revisionszulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 24.08.2007 - 19 B 07.1807
- BVerwG, 17.02.2008 - 1 B 65.07
Wird zitiert von ... (5)
- SG Duisburg, 06.04.2010 - S 5 AS 881/10
Grundsicherung für Arbeitssuchende
In Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, in denen es um die vorläufige Gewährung der laufenden Unterkunftskosten geht, sind wesentlichen Nachteile für den Antragsteller nach der ständigen Rechtsprechung des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen dann anzuerkennen, wenn der Antragsteller darlegen und glaubhaft machen kann, dass er ohne den Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung alsbald und ernsthaft mit einer Kündigung des Mietverhältnisses und/oder einer anschließenden Räumungsklage und daher mit Wohnungslosigkeit bzw. Obdachlosigkeit zu rechnen hat (vgl. hierzu LSG NRW, Beschluss v. 16.3.2010 - L 6 AS 230/10 B ER und L 6 AS 231 10; Beschluss v. 10.2.2010 - L 7 B 469/09 AS ER; Beschluss v. 9.9.2009 - L 12 B 62/09 AS ER; Beschluss v. 20.12.2007 - L 1 B 65/07 AS ER; Beschluss v. 02.11.2006 - L 20 B 209/06 AS ER, jeweils abrufbar unter www.sozialgerichtsbarkeit.de). - SG Detmold, 28.04.2009 - S 11 AS 96/09
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Trotz vielfacher Hinweise auf die Unangemessenheit der bisherigen Wohnung und die Verfügbarkeit kostengünstigerer verfügbarer Wohnungen durch die Antragsgegnerin, durch das Sozialgericht im Beschluss vom 02.05.2008 (S 11 AS 112/08 ER) und im Beschluss vom 08.12.2008 (S 11 AS 334/08 ER) sowie durch das LSG Nordrhein-Westfalen im Beschluss vom 20.12.2007 (L 1 B 65/07 AS ER), im Beschluss vom 10.07.2008 (L 7 B 180/08 AS ER) und im Beschluss vom 26.01.2009 (L 7 B 426/08 AS ER) hat der Antragsteller nach wie vor nicht glaubhaft gemacht, sich in den seither vergangenen Monaten in geeigneter Weise um die Senkung der Kosten der Unterkunft durch Anmietung einer kostenangemessenen Unterkunft bemüht zu haben. - SG Detmold, 02.05.2008 - S 11 AS 112/08
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungen für Unterkunft und …
Trotz vielfacher Hinweise auf die Unangemessenheit der derzeitigen Wohnung durch die Antragsgegnerin und durch das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen im Beschluss vom 20.12.2007 (L 1 B 65/07 AS ER) haben die Antragsteller auch auf gerichtliche Aufforderung nicht glaubhaft gemacht, sich in geeigneter Weise um die Senkung der Kosten der Unterkunft bemüht zu haben. - SG Duisburg, 07.10.2010 - S 5 AS 3308/10
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Die derzeitige Wohnung der Antragstellerin und ihrer Kinder wurde zum 30.9.2010 wegen Eigenbedarfes gekündigt, so dass die Antragstellerin zur Vermeidung einer Räumung dringend auf die Klärung der Übernahmefähigkeit ihrer Umzugskosten angewiesen ist (zum Eilbedürfnis bei drohender Räumung vgl. LSG NRW, Beschluss v. 16.3.2010 - L 6 AS 230/10 B ER und L 6 AS 231 10; Beschluss v. 10.2.2010 - L 7 B 469/09 AS ER; Beschluss v. 9.9.2009 - L 12 B 62/09 AS ER; Beschluss v. 20.12.2007 - L 1 B 65/07 AS ER; Beschluss v. 02.11.2006 - L 20 B 209/06 AS ER, jeweils abrufbar unter www.sozialgerichtsbarkeit.de). - SG Duisburg, 06.04.2010 - S 5 AS 1118/10
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Zum anderen besteht die unmittelbare Gefahr, dass der Antragsteller aufgrund der bestätigten Kündigung der Wohnung in der Ottostraße zum 30.4.2010 obdachlos wird (vgl. hierzu LSG NRW, Beschluss v. 16.3.2010 - L 6 AS 230/10 B ER und L 6 AS 231 10; Beschluss v. 10.2.2010 - L 7 B 469/09 AS ER; Beschluss v. 9.9.2009 - L 12 B 62/09 AS ER; Beschluss v. 20.12.2007 - L 1 B 65/07 AS ER; Beschluss v. 02.11.2006 - L 20 B 209/06 AS ER, jeweils abrufbar unter www.sozialgerichtsbarkeit.de).